Vergabebestimmungen
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen errungen worden sein); des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau (sowie einmalig auf der VDH-Jahrhundert-Siegerschau 2006) zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt – für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)" war. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)" kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)" berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland.

Übergangsregelung
Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)"
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der > VDH-Geschäftsstelle < zu Händen Frau Buchholz folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel!)
  • Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
  • Gebühr 35,00 Euro
  • Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss!

Gebühren
  • Bestätigung Titel mit Urkunde 35,- Euro
  • Überprüfung / Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,- Euro