Den Titel „Deutscher Champion (Club)" kann nur ein Hund erhalten, der mindestens vier Anwartschaften (CACs) auf diesen Titel unter drei verschiedenen Zuchtrichtern erhalten hat, wobei zwischen der ersten und letzten Anwartschaft mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen.

Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (Club)" nur einmal und nur von einem – die jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen bekommen.

Zur Vergabe sind vom Eigentümer des Hundes in Kopie die entsprechenden einheitlichen Richterberichtsformulare des VDH, in denen die Anwartschaften auf das CAC vermerkt sind und die Nachweise der bestandenen Prüfung(en) beim Vorstandsmitglied für das Ausstellungswesen einzureichen.

Der Hund muss neben den CAC-Anwartschaften mindestens eine rassespezifische Leistungsprüfung wie Einzelsuche, Paarsuche, Field Trial (Solo und Paar), Herbst-Jagdsuche (Solo und Paar) Gibier Tiré (Solo und Paar) bestanden haben. Anlageprüfungen, Herbstzuchtprüfung (HZP), Alterszuchtprüfung (AZP) und die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) eines Jagdgebrauchshundevereins, zählen nicht zu den rassespezifischen Leistungsprüfungen im Sinne der FCI. Das Int. Derby berechtigt ebenfalls nicht zur Beantragung dieses Titels.

Der Titel „Deutscher Champion (Club)" wird vom Gordon Setter Club Deutschland e. V. vergeben. Er berechtigt in allen FCI-Ländern zur Meldung in der Championklasse.

Dieser Titel wird an Hunde, deren Eigentümer Mitglied im Gordon Setter Club Deutschland e.V. ist, gebührenfrei vergeben. Nichtmitglieder haben eine Bearbeitungs-Gebühr von € 10,- auf das Clubkonto zu entrichten.

Der Eigentümer erhält nach Überprüfung der Unterlagen eine Bestätigung und eine Urkunde übersandt.